Schulabschlüsse
Kein Sitzenbleiben
In der schulformübergreifenden (Integrierten) Gesamtschule rücken die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe auf. Sie können aber auch – wie in den anderen Schulformen – eine Jahrgangsstufe überspringen oder freiwillig wiederholen.
Abschlüsse nach Klasse 9 und 10
In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird die Entscheidung über die angestrebte Abschlussqualifikation vorbereitet. Ab der Jahrgangsstufe 8 wird den Eltern halbjährlich schriftlich mitgeteilt, welcher Abschluss und welche Berechtigungen ihrer Tochter bzw. ihrem Sohn nach dem gegenwärtigen Leistungsstand voraussichtlich zuerkannt werden können. Die Eltern und die Schülerinnen und Schüler können daraufhin mit der Schule beraten, ob Möglichkeiten bestehen, auch eine andere gewünschte Zugangsberechtigung zu einem Bildungsgang der Sekundarstufe II zu erreichen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, von der Jahrgangsstufe 10 nach Jahrgangsstufe 11, also in die gymnasiale Oberstufe versetzt zu werden.
Die Schulabschlüsse werden nach den Regelungen erteilt, die von der Kultusministerkonferenz für die länderübergreifende Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse bestimmt worden sind.
Weiterhin bietet die Heinrich-Böll-Schule den „Berufsorientierten Abschluss“ an. Somit ist auch im Rahmen der Inklusion ein Abschluss für alle inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler möglich.
Folgende Schulabschluss mit Anschlussmöglichkeiten gibt es
an der Heinrich-Böll-Schule:
nach dem 9. Schuljahr |
nach dem 10. Schuljahr |
---|---|
Berufsorientierter Abschluss REHA-Maßnahmen, Ausbildung, BÜA Berufsfachschule mit Übergang Ausbildung |
Realschulabschluss / „Mittlere Reife“ BÜA, Übergangsberechtigung Fachoberschule, Übergangsberechtigung gymnasiale Oberstufe mit Konferenzbeschluss, Ausbildung |
Hauptschulabschluss Übergangsberechtigung Berufsgrundbildungsjahr, Ausbildung, BÜA |
qualifizierender Realschulabschluss |
qualifizierender Hauptschulabschluss Übergangsberechtigung Berufsfachschule, BÜA, Ausbildung |
Ü 11 |
PRÜFUNGSTERMINE IM SCHULJAHR 2023/24
Haupttermin: Die schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum vom 13.05. bis zum 17.05.2024 durchgeführt.
Prüfungsabfolge für den Haupttermin |
Datum |
Bildungsgang Hauptschule |
Bildungsgang Realschule |
Montag |
13.05.2024 |
Mathematik |
Deutsch |
Mittwoch |
15.05.2024 |
Deutsch |
Englisch |
Freitag |
17.05.2024 |
Englisch |
Mathematik |
Nachtermin: Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden im Zeitraum vom 03.06. bis zum 05.06.2024 durchgeführt.
Prüfungsabfolge für den Nachtermin |
Datum |
Bildungsgang Hauptschule |
Bildungsgang Realschule |
Dienstag |
03.06.2024 |
Mathematik |
Deutsch |
Mittwoch |
04.06.2024 |
Deutsch |
Englisch |
Donnerstag |
05.06.2024 |
Englisch |
Mathematik |
PRÜFUNGSTERMINE IM SCHULJAHR 2024/2025
Haupttermin: Die schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum vom …. bis zum … 2025 durchgeführt.
Nachtermin: Die schriftlichen Prüfungen des Nachtermins werden im Zeitraum vom … bis zum …2025 durchgeführt.