Heinrich-Böll-Schule
Pestalozzistraße 1
63486 Bruchköbel

Schulkonferenz

Die Schule ist ein vielschichtiges System, das sich ständig weiter entwickeln muss, wenn sie die Interessen der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen optimal wahrnehmen will. Dazu ist es notwendig, dass alle Mitglieder der Schulgemeinde zusammenwirken, um aus ihrer jeweiligen Sicht die notwendigen Schritte zu gehen, Veränderungen zu planen und zu organisieren. Diese Arbeit findet in den Schulgremien statt
Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:

  • das Schulprogramm,
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
  • die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe,
  • die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
  • Öffnung der Schule nach außen,
  • den schuleigenen Haushalt.

Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also

  • die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer,
  • der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern,
  • der Schülerrat aus dem Kreise aller Schülerinnen und Schüler.

Die Schulkonferenz ist das höchste Beschlussorgan der Schule. Sie setzt sich aus fünf Vertreterinnen und Vertretern des Lehrerkollegiums sowie drei Erziehungsberechtigten und zwei SchülerInnen sowie der Schulleiterin zusammen. Jedes Mitglied der Schulkonferenz hat eine Vertreterin / einen Vertreter. Alle zwei Jahre werden die Mitglieder der Schulkonferenz neu gewählt.