Übergang an Weiterführende Schulen
Späteste Abgabetermine
für die Anmeldung zu weiterführenden Schulen
Jahrgang 9
Schule |
Im Sekretariat der HBS |
extern |
Berufsfachschulen |
14. März 2025 |
31. März 2025 |
BÜA – Übergang in Ausbildung |
14. März 2025 |
31. März 2025 |
Berufsvorbereitungsjahr |
14. April 2025 |
30. April 2025 |
Jahrgang 10
Schule |
Im Sekretariat der HBS |
extern |
LOG* |
14. Februar 2024 |
01. März 2025 |
Berufliches Gymnasium |
14. Februar 2024 |
01. März 2025 |
Fachoberschulen |
14. März 2024 |
31. März 2025 |
*Onlineunterlagen + Unterlagen HBS
Link zur Anmeldung
Information über die Aufnahmevoraussetzungen in die gymnasiale Oberstufe (OAVO)
(Georg-Lichtenberg-Oberstufen-Gymnasium)
(1) Am LOG werden alle IGS-Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die zum Halbjahr eine gymnasiale Oberstufen-Eignung (A10Q oder Ü11) erhalten und sich fristgerecht angemeldet haben. Diese Eignung muss sowohl zum Halbjahr als auch zum Ende des Schuljahres vorliegen.
Wichtig: Auf dem Anmeldeformular, welches die Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs erhalten, ist das LOG zwingend als Erstwunsch anzugeben, um spätere Komplikationen zu vermeiden.
(2) Schülerinnen und Schüler, die im ersten Halbjahr die Eignung (A10Q oder Ü11) nicht erhalten haben, werden dennoch aufgenommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind…
- Wenn auf Antrag der Eltern die Klassenkonferenz der abgebenden Schule die bisherige Lernentwicklung, den Leistungsstand und die Arbeitshaltung der Schülerin oder des Schülers als geeignet für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe beurteilt und fristgerecht zum 1. März die Anmeldung weiterleitet.
- Die Eignung (A10Q oder Ü11) am Ende des zweiten Halbjahres vorliegt.
- Das LOG noch über Kapazitäten für die Aufnahme verfügt.
(3) Schülerinnen und Schüler, die die Eignungen (A10Q oder Ü11) erst zum Ende des zweiten Halbjahres erhalten und sich nicht zum 1. März angemeldet haben, müssen sich selbstständig um eine Bewerbung kümmern. In solchen Einzelfällen entscheidet nur das LOG über eine etwaige Aufnahme.
(4) Eine fehlende Eignung zum Ende des Schuljahres schließt eine Aufnahme aus. Bei einer in der Klassenkonferenz beschlossenen Eignung der abgebenden Schule (auch Gründe, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat: Krankheit etc.) behält es sich das LOG vor, diesen Fall individuell zu prüfen und über eine Aufnahme zu entscheiden.