Heinrich-Böll-Schule
Pestalozzistraße 1
63486 Bruchköbel

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat im Schuljahr 2023/2024

Vorsitzende:

Nina Marx

Jahrgang 9

Stellvertreter:

Marcus Gimplinger

Jahrgang 10 & 8

Beisitzer/innen:

Martina Fischer

Jahrgang 9

Daniela Zenneck

Jahrgang 10 & 6

Karima Idhadou

Jahrgang 10 & 6

Nina Klisch

Jahrgang 10

Cathrin Lowag

Jahrgang 5

Ann-Kristin Braker-Botte

Jahrgang 5

Fabian Rudzinski

Jahrgang 6

Kontakt: schulelternbeirat@heinrichboellschule.de

Elternrecht

Das Hessische Schulgesetz regelt in vielfältiger Weise die Rechte und Pflichten der Eltern, ihre Mitbestimmungsrechte nach Art. 56 Abs. 6 der Hessischen Verfassung sowie die verschiedenen Mitgestaltungsmöglichkeiten. Die Ansprechpartner der Eltern sind zunächst die Klassenelternbeiräte, die örtlichen Schulelternbeiräte und Elternvereinigungen. Der Landeselternbeirat kann in grundsätzlichen Angelegenheiten zu den in §§ 118, 119 HSchG erwähnten Fragestellungen konsultiert werden.

Schulelternbeirat

Die von den Klassenelternschaften gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat (§ 108 HSchG), der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt (§ 110 HSchG). An Schulen bzw. in Schuljahrgängen, die keine Jahrgangsklassen bilden, treten anstelle der Klassenelternschaft die Jahrgangselternvertreterinnen und Jahrgangselternvertreter. Entscheidungen der Schulkonferenz, mit denen im Zuge der gestärkten Eigenverantwortlichkeit der Schulen das Unterrichtswesen der Schule gestaltet wird, bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats. Der Schulelternbeirat muss wesentlichen Entscheidungen der Schul- und der Gesamtkonferenz zustimmen, unter anderem der Entscheidung über das Schulprogramm. Er hat auch ein Mitbestimmungsrecht bei Einrichtung und Beendigung eines Schulversuchs und bei der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule (§ 110 Abs. 2 HSchG). Hinzu kommen Anhörrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. Kreis- und Stadtelternbeiräte, die ebenso wie der Landeselternbeirat von Delegierten der Schulelternbeiräte gewählt werden, haben u.a. ein Anhörungsrecht bei Schulentwicklungsplänen der Schulträger. 

Auch wenn Sie nicht Mitglied des Elternbeirates sind, gibt es Möglichkeiten … Als erster und wichtigster Punkt durch Teilnahme an den Elternabenden Ihrer Klasse. Hier erfahren Sie als erstes, was in Ihrer Klasse los ist, wie die Kinder sich an den Schulalltag gewöhnt haben, welche pädagogischen Konzepte die Lehrkraft umsetzt, welche Ziele sie sich für das laufende Schuljahr gesetzt hat, welches der derzeitige Stand ist, wie es die Lehrkraft mit den Hausaufgaben hält, und, und, und… Lernen Sie Ihre Lehrkraft kennen. Sie können ihr Fragen stellen und allgemeine Probleme ansprechen. Auch informieren die Elternvertreter über die Sitzungen des Schulelternrates. 

Darüber hinaus können Sie jederzeit eigene Ideen einbringen (z. B. über die Elternvertreter, andere Mitglieder des Elternrates oder über die Lehrkräfte) und sich an der Umsetzung dieser Ideen beteiligen. Beteiligen Sie sich an Aktivitäten in der Klasse (z. B. an Bastelabenden, Weihnachtsfeiern, Aktionstagen usw.). Dabei ergibt sich auch immer ein lockeres Gespräch in entspannter Atmosphäre. Unterstützung für Schulfeste, Tag der offenen Tür bzw. Projektwoche wird immer gerne angenommen. Sie können sich im Schulförderverein engagieren; sie können Beiträge für diese Homepage schreiben. Und es gibt noch ganz viel mehr. Wichtig ist, dass Sie sich für Ihr Kind und die Schullaufbahn Ihres Kindes an unserer Schule interessieren. Nur so kann die Schule leben, und das kommt immer unseren Kindern zugute!

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

Kreiselternbeirat Main-Kinzig-Kreis
https://kreiselternbeirat-mkk.info/Startseite

Landeselternbeirat Hessen: 
http://www.leb-hessen.de/